Wer ist für Transitional Sheltering Assistance (TSA) berechtigt?

Antragsteller können für Transitional Sheltering Assistance (TSA) – eine nicht gemeinschaftliche Unterbringungsform – berechtigt sein, wenn sie aus ihrer vor der Katastrophe befindlichen Wohnung vertrieben wurden und in Notunterkünften Zuflucht suchen.

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